Hintergrund
7 Fakten zur EU-Insolvenz in Irland für Mandanten mit hohen Schulden
Better safe than sorry: Warum Sie sich nicht auf Insolvenzfabriken verlassen sollten, die Kleinschuldner per Massenabfertigung verarzten
Eine einfache Suche in Google mit den einschlägigen Suchbegriffen wie „EU Insolvenzen“, „Insolvenzrecht“, „Insolvenzen Europa“, “EU Pleite”, „Unternehmensinsolvenzen“ oder „Insolvenzverordnung“ genügt, um eine bunte Vielfalt von „Experten“ zur EU-Insolvenz präsentiert zu bekommen. Wir nennen diese Agenturen auch „Insolvenzfabriken“, denn das Geschäftsmodell dieser Berater besteht darin, möglichst viele Schuldner nach Irland zu locken und per Massenabfertigung im dortigen EU-Insolvenzverfahren zu verarbeiten.
Die meisten EU-Insolvenz-Berater vermitteln zweifellos einen seriösen, vertrauenserweckenden Eindruck (so wie der hier abgebildete Kollege).
Dieser Weg zur Entschuldung in Irland mag für Schuldner mit vergleichsweise geringen Schulden funktionieren (wobei wir generell in Frage stellen, ob sich bei geringen Schulden der Gang ins Ausland überhaupt lohnt). Tatsache ist, dass eine Gläubiger-Bank wegen € 20.000 Schulden aus einer Neuwagen-Finanzierung keinen großen Aufwand betreibt, um einem Schuldner nachzustellen, der im Ausland lebt.
Der EU-Insolvenz-Berater profitiert davon, dass bei geringen Schulden weder die Gläubiger, noch die irischen Behörden besonders genau hinschauen. Es ist weniger die ausgeklügelte Dienstleistung oder das enorme Fachwissen des Beraters, die den Betroffenen retten, sondern schlicht mehr Glück als Verstand. Vermutlich hätte er auch ganz ohne Berater das gleiche Ergebnis erzielt.
Schließlich kommen auch 90% der von der Insolvenz betroffenen Briten und Iren ohne Anwalt und Berater aus. Mit ein bisschen Initiative und dem Willen zu lernen, bekommen Sie das auch als Ausländer alleine hin.
Was aber, wenn man sehr hohe Schulden hat? Verbindlichkeiten von über 1 Million Euro? Nun, da sieht die Sache mit der Privatinsolvenz freilich anders aus. Da spielt man in einer anderen Liga und Gläubiger sind bei weitem weniger gelassen. Dann schauen auch die irischen Behörden besonders genau hin. Es gibt beim Official Assignee in Irland (= Insolvenzbehörde) sogar Sonderabteilungen für Schuldner mit komplexen Vermögens- und Verbindlichkeitsstrukturen.
Tatsache ist, dass die meisten der sogenannten Insolvenz-Berater wenig Ahnung davon haben, wie man mit komplexeren und umfangreichen Verbindlichkeitsstrukturen umgeht. Der sonst als so einfach dargestellte 08/15-Prozess ist bei Schuldnern mit hohen Verbindlichkeiten kaum zu durchlaufen. Berater spielen dieses Risiko ganz bewusst herunter.
Wir raten daher dringend davon ab, sich bei hohen Verbindlichkeiten ohne gründliche Überlegung und Prüfung für einen Berater zu entscheiden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen sieben Fakten zur EU-Insolvenz direkt aus unserer Beratungspraxis vor, die insbesondere Mandanten mit hohen Verbindlichkeiten betreffen.
Fakt 1: Ihr Facebook-Profil ist wichtiger als Lohnzettel Ihres Limited-Arbeitgebers
Der Deutsche bzw. der Österreicher ist ein Mensch, der am liebsten klare Strukturen und Vorgaben hat und diese wie eine Checkliste abarbeiten kann. Das Denken der Deutschen und Österreicher basiert auf Regeln. Der Ire dagegen denkt in Prinzipien und so funktionieren auch sein Rechtssystem und die Privatinsolvenz-Regeln.
Der windige Insolvenz-Berater ist auch Germane und versteht deswegen die Iren und ihr Rechtssystem überhaupt nicht. Dem Kunden, der die EU-Insolvenz durchlaufen will, gibt er also eine Checkliste an die Hand: Besorg dir ein Zimmer, ein Konto und wir produzieren dir noch ein paar Lohnzettel und du bist fein raus.
Aber wie gesagt, das interessiert den irischen Richter am Insolvenzgericht nur bedingt. Wenn der Anwalt Ihrer Gläubiger Foto-Beweise vorlegt, dass Sie sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens immer noch intensiv in Ihrem Heimatland aufhalten, wird man im Insolvenzverfahren entscheiden, dass Ihr Lebensmittelpunkt sich nicht in Irland befindet.
Der Richter bzw. Insolvenzverwalter weiß nämlich, dass jeder eine Wohnung mieten und ein Konto eröffnen kann, dafür muss ich mich nicht in Irland aufhalten. Ein Facebook-Profil über Monate aktuell zu halten – das ist schon viel schwerer zu simulieren.
Wie kommt der Anwalt an Ihre Foto-Beweise? Über Ihr Facebook-Profil! (Wir verwenden Facebook nur beispielhaft für Social Media im Allgemeinen.)
Nun können Sie natürlich argumentieren, dass Sie gar kein Facebook-Profil haben oder dieses am besten auch noch löschen oder deaktivieren werden. Aber wie wahrscheinlich ist das heutzutage? Das erinnert an die deutschen Schuldner, deren irische Kontoauszüge keinerlei Transaktionen zeigen und die dann behaupten, dass sie immer in bar bezahlen.
Sehen Sie, das nimmt Ihnen vor Gericht keiner ab oder zumindest machen Sie sich extrem verdächtig.
Oder anders formuliert: Ein schönes Facebook-Profil mit vielen Bildern aus London und Dublin im Pub, im Museum, im Park, beim Wandern oder beim Arbeiten auf der Insel kann viele andere Mängel in Ihrem Setup heilen.
Fakt 2: Sie müssen tatsächlich in Irland wohnen und Ihre Familie muss mit umziehen
Bitte geben Sie sich keinen Illusionen hin: Sie müssen mit der ganzen Familie nach Irland umziehen, außer Sie lassen sich scheiden.
Der irische Richter lacht Sie aus, wenn Sie ihm erzählen, dass Sie sich nach 25 Jahren Ehe just in diesem Moment von Ihrer Frau getrennt und sich für eine einsame Auswanderung entschieden haben und wird Ihnen sagen, dass er das jeden Tag von deutschen Schuldnern hört, die sich in Irland entschulden wollen.
Sie geben den Anwälten Ihrer Gläubiger eine traumhafte Steilvorlage, wenn Sie nicht tatsächlich in Irland leben und Ihre Familie nicht mitnehmen.
Glauben Sie mir, ich habe Mandanten erlebt, die acht Stunden im Kreuzverhör von gegnerischen Anwälten zu den Details ihrer angeblichen Trennung gegrillt wurden. Das sind absolute Profis. Da kommen Sie nicht ungeschoren davon. Irgendwann verstrickt sich in dieser Situation jeder in Widersprüche.
Wirklich umziehen heißt im ersten Schritt allen Freunden, Verwandten, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und allen anderen wichtigen Personen mitteilen, dass Sie jetzt mit Sack und Pack nach Irland auswandern. Am besten veranstalten Sie noch eine riesige Abschiedsparty.
Sie müssen diesen Umzug ganz groß in Szene setzen. Vergessen Sie Diskretion. Warum Sie nach Irland umziehen, muss ja zunächst keiner wissen.
Dann müssen Sie sich bis auf Weiteres ganz echt mehrheitlich in Ihrem neuen Wohnsitzstaat aufhalten. Sie können gerne jede Woche für einen oder zwei Tage nach Deutschland reisen. Periodisch sicherlich auch für längere Zeit. Aber alles andere? Schwierig.
Fakt 3: Sie müssen in Irland tatsächlich eine berufliche bzw. geschäftliche Tätigkeit entfalten
Sie verlegen den Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen nach Irland und entsprechend müssen Sie sich auch verhalten.
Gehen Sie dort tatsächlich der von Ihnen angegebenen Tätigkeit nach. Bauen Sie ein Geschäft auf. Werben Sie Kunden. Besuchen Sie Lieferanten. Erschließen Sie den lokalen Markt.
Wichtig ist, dass Sie alles dokumentieren: E-Mails, Bilder, Dokumente – alles ausdrucken und schön ablegen. Wenn Sie der Richter bzw. die Insolvenzbehörde fragt, was konkret Sie in Ihrer Wahlheimat treiben, zeigen Sie diese Mappe und Sie werden von der Wirkung überrascht sein.
Stellen Sie sicher, dass Sie in glühenden Worten von Ihrer Tätigkeit berichten können. Sorgen Sie dafür, dass die Tätigkeit einen starken lokalen Bezug hat. Zeigen Sie, dass diese Tätigkeit nur lokal ausgeübt werden kann.
Besonders schlecht sieht es aus, wenn das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, keine Webseite hat, es kein professionell beantwortetes Telefon gibt und noch weitere ebenfalls von der Insolvenz betroffene Mitarbeiter bei dem Unternehmen angestellt sind (was viele Insolvenz-Agenturen ja genauso handhaben).
Fakt 4: Sie müssen ein lebhaftes Sozialleben in Irland aufbauen und nachweisen
Bitte versuchen Sie niemandem weiszumachen, dass Sie jemand sind, der nie aus dem Haus geht und nur zu Hause vor dem Fernseher sitzt.
Bei Antragsabgabe müssen Sie mindestens drei schriftliche Zeugenaussagen von in Irland lebenden Personen aus Ihrem sozialen Umfeld vorlegen, die bestätigen, Sie zu kennen und mit Ihnen regelmäßig Zeit zu verbringen.
An diesen Zeugenaussagen hängt das ganze Verfahren. Der Richter bzw. die Insolvenzbehörde wird davon abhängig machen, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Irland haben und das lokale Verfahren durchlaufen können oder nicht.
Wer über mehrere Monate in Irland lebt und nicht mindestens drei Personen kennengelernt hat, macht sich vor den Behörden so unglaubwürdig wie derjenige, der immer in bar bezahlt und kein Facebook-Profil hat. Dummerweise treffen auf manche Kandidaten alle drei Kriterien zu.
Geeignete Zeugen sind: Golfpartner, Ladenbesitzer, Ihr Kumpel aus dem Pub, eine Geliebte, Kunden, Geschäftspartner, Vermieter, Freunde aus dem Fitness-Studio, Glaubensbrüder usw.
Nehmen Sie sich also fest vor, entsprechende Bekanntschaften zu schließen, hoffentlich weit mehr als drei. Sie können es sich nicht erlauben, Sozialmuffel zu sein. Gehen Sie aus, genießen Sie die Zeit in Ihrer Wahlheimat und finden Sie neue Freunde. In Irland finden Sie so schneller Anschluss als in einigen anderen Staaten der Eurozone.
Fakt 5: Ihre Gläubiger machen bereitwillig €100.000 für einen Anwalt locker
Oftmals unterschätzen Mandanten, wie weit ihre Gläubiger gehen, um eine mögliche EU-Insolvenz auszuhebeln. Wir haben mehrere Fälle erlebt, wo Banken weit über €100.000 für Anwälte in Irland ausgegeben haben.
Was können die Anwälte ausrichten? Nun, zum einen können Schwachstellen in Ihrem Antrag identifiziert werden. Haben Sie ein Konto vergessen zu nennen oder andere Fakten nicht ganz korrekt angegeben? Was eine Flüchtigkeit sein mag, wird der gegnerische Anwalt als versuchten Insolvenzbetrug werten und nach dem Gesetz Meineid nennen (denn Sie haben ja geschworen, dass der Antrag korrekt ist).
Der andere Ansatzpunkt für den Anwalt ist zu versuchen, Ihren Lebensmittelpunkt in Irland in Frage zu stellen. Was denken Sie, was wir in der Hinsicht schon erlebt haben: von Privatdetektiven, Dauerbeschattungen und falsch zugestellten Paketen bis hin zu Bedrohungen von Zeugen usw.
Manche Gläubiger nehmen Ihren Umzug ins Ausland persönlich und sind immer daran interessiert, einen Präzedenzfall zu schaffen. Unterschätzen Sie die Entschlossenheit Ihrer Gläubiger nicht.
In einem anderen Fall hatte ein in Irland lebender Mandant Steuerschulden beim deutschen Finanzamt. Zu seinem Unheil war der Mandant chronisch krank und beinahe wöchentlich in Deutschland beim Arzt.
Das Finanzamt hat daraufhin mit Durchsuchungsbefehl den behandelnden Arzt aufgesucht und sich alle Unterlagen des Mandanten aushändigen lassen. Aufgrund der vielen Besuche und der laufenden Bindung nach Deutschland lehnte der Richter in Irland die Verfahrenseröffnung ab.
Unterschätzen Sie die Gläubiger nicht! Vor allem nicht jene, die das nötige Kleingeld haben!
Fakt 6: Ihre Pension ist in Gefahr
Der irische Insolvenzverwalter hat drei Jahre Zeit, Ihr Vermögen zu verwerten und die Erlöse den Gläubigern zukommen zu lassen. D.h. realistisch gesprochen werden Sie drei Jahre lang einen kleinen Obolus aus Ihrem kleinen Gehalt an den Official Receiver abführen. Sagen wir €100 im Monat.
Im Falle einer Pension ist dies allerdings anders gelagert – zumindest, wenn Sie Pech haben.
Manche Privatrenten und Pensionen sind grundsätzlich vor dem Zugriff eines Insolvenzverwalters geschützt. Um die müssen Sie sich keine Sorgen machen, vorausgesetzt, dass Ihnen der Verwalter Ihrer Pension die Unantastbarkeit der Pension bzw. Privatrente bestätigt hat.
Ist die Pension nicht geschützt und Sie erhalten bereits Pensionszahlungen, kann der irische Insolvenzverwalter diese bis an Ihr Lebensende pfänden.
Und warum?
Weil die Pension Ihrem Vermögen zugerechnet wird, das zum Zeitpunkt der Insolvenz bestand und über welches Sie nun verfügen können.
Sie erleben ein böses Erwachen, wenn Sie feststellen müssen, dass Sie zwar das irische Verfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber nun für den Rest Ihres Lebens bluten müssen.
Fakt 7: Eine schnelle Rückkehr in die Heimat kann Ihnen zum Verhängnis werden
Mandanten, die so schnell wie möglich wieder nach Deutschland bzw. Österreich zurückkehren, machen es ihren Gläubigern leicht, die EU-Insolvenz anzufechten. Es wird sofort davon ausgegangen, dass Sie nie wirklich in Irland gewohnt haben und dort auch Ihren Lebensmittelpunkt hatten.
Warten Sie bitte mit der Rückkehr nach Deutschland/Österreich so lange, bis die Restschuldbefreiung zu Hause gerichtlich anerkannt ist. Das bedeutet konkret, dass Sie die Anerkennung der irischen Restschuldbefreiung von Irland beantragen.
Es wäre zu schade, wenn der ganze Aufwand just beim letzten Verfahrensschritt zunichte gemacht würde.
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.
So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen
Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulden.
Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“, Ihr Aufwand bleibt also minimal.
Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.
Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand.
Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs. Auch Fragen nach den Regelinsolvenz-Voraussetzungen und nach dem Ablauf des Verfahrens von Privatinsolvenzen in Irland beantworten wir Ihnen gern persönlich.
Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema EU-Insolvenz auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach England oder Irland im Grundsatz vorstellen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur EU-Insolvenz zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf ein EU-Insolvenz-Verfahren zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen EU-Insolvenz in Irland sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus über 100 erfolgreichen Verfahren und mehr als 10 Jahren konkreter Beratungserfahrung in der EU-Insolvenz. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft ohne Schulden.
Die EU-Insolvenz ist die ultimative Lösung für einen finanziellen Neuanfang, auch und vor allem mit hohen Schulden. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft.