Hintergrund
Brexit & EU-Insolvenz: Das Ende der England-Insolvenz für EU-Bürger
Mit Brexit ist die England-Insolvenz nur noch EU-Bürgern zu empfehlen, die bereits in England leben - und auch dann nur unter Vorbehalt. Denn eine Anerkennung der englischen Restschuldbefreiung in der EU gibt es nicht.
Wichtig: Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU kommt für die meisten Mandanten ein Insolvenzverfahren in England gar nicht mehr in Betracht. Erstens ist der Umzug nach UK mittlerweile stark erschwert, zweitens ist UK nicht mehr Teil der EU. Somit ist eine Anerkennung der Restschuldbefreiung in anderen EU-Ländern gemäß EU-Recht nicht möglich. Dennoch: Wer bereits heute in England wohnt oder den Settled / Pre-Settled Status hat, für den kann das englische Verfahren interessant sein.
Bereits unter Tony Blair vereinfachten und beschleunigten die Briten den Ablauf der Verbraucherinsolvenz radikal. Die Folge: In England galt seitdem das verbraucherfreundlichste Insolvenzrecht in der EU.
Die Restschuldbefreiung (also die komplette Entschuldung) erfolgt in England automatisch nach 12 Monaten (einschl. Vorbereitung ist mit 18 Monaten Zeitaufwand zu rechnen).
Der Clou: Der europäische Gerichtshof hatte verfügt, dass eine in der EU erlangte Restschuldbefreiung auch in jedem anderen EU-Staat anzuerkennen ist, in dem das Insolvenzverfahren im Wesentlichen mit dem Verfahren zu vergleichen ist, in dem die Restschuldbefreiung erlangt wurde.
Dies bedeutete konkret, dass man durch eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach England ein deutsches Insolvenzverfahren vermeiden konnte, nach 18 Monaten schuldenfrei war und den deutschen Gläubigern der Titel auf Basis der englischen Restschuldbefreiung entzogen wurde.
Unsere Kanzlei hat seit 2007 viele Mandanten erfolgreich bei der Erlangung der Restschuldbefreiung im UK unterstützt. Wir haben uns dabei vor allem auf Mandanten mit hohen Verbindlichkeiten (also Schulden über 1 Millionen Euro) konzentriert.
Seit 2016 ist das auch eine EU-Insolvenz in Irland in 18 Monaten möglich.
Brexit-Konsequenzen
Eine gesicherte Meinung, wie sich der Brexit auf die EU-Insolvenz in England auswirkt, liegt uns mittlerweile vor.
Da England seit 2021 nicht mehr zur EU gehört, fällt eine englische Restschuldbefreiung nicht mehr unter EU-Recht. Sie muss daher von deutschen und anderen EU-Gerichten nicht mehr anerkannt werden. Ob dies der Fall ist oder nicht, wurde von EU-Gerichten noch nicht bestätigt. Wir halten dies zunächst für unwahrscheinlich.
Ganz abgesehen ist es ohnehin so, dass Sie als EU-Bürger nicht mehr so ohne Weiteres in England leben können. Das Verfahren in England ist also schwierig, weil Sie zunächst ein Visum brauchen werden.
Irland hat seit 2016 das englische Insolvenzrecht übernommen. Somit ist nun auch eine Entschuldung in Irland in nur 18 Monaten möglich.
Wer heute bereits in England wohnt, dem kann das englische Verfahren uneingeschränkt empfohlen werden - so lange Ihnen die Anerkennung der Restschuldbefreiung in der EU nicht wichtig ist.
Wir begleiten Sie gerne bei dem Verfahren und beim Insolvenzantrag.
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.
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Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“, Ihr Aufwand bleibt also minimal.
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