
Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten
Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal - Honorar: £600
Über Herrn Sauerborn berichtet haben u.a.:
Sie haben sich mit der Idee, nach Irland umzuziehen und dort die EU-Insolvenz zu durchlaufen intensiv beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, dass dieser wichtige und große Schritt für Sie grundsätzlich in Frage kommt.
Erste Gespräche in der Familie haben stattgefunden und Sie sind sich der Unterstützung Ihrer Angehörigen gewiss. Insbesondere haben Sie auch Ihren Ehepartner in die Überlegungen zu einem möglichen irischen Verfahren involviert. Auch hier sind Sie auf eher positive als negative Reaktionen gestoßen – bei allen Vorbehalten natürlich, die aber in dieser Situation ganz normal sind.
Sie haben alles gelesen, was es im Internet zu dem Thema zu lesen gibt.
Dann haben Sie vermutlich auch den Eindruck, dass Sie alle brauchbaren Informationen, die Sie im Internet finden konnten, gelesen haben und sich schon einen guten ersten Eindruck verschafft haben. Wie geht es von hier aus weiter?
Vielleicht haben Sie auch schon das Gespräch zu Beratern und Anwälten gesucht, aber schnell realisiert, dass den meisten Substanz fehlt.
Wie wäre es mit einem Beratungsgespräch mit einem ausgewiesenen Experten zum Thema EU-Insolvenz? Im Rahmen eines Beratungsgespräches können Sie die verschiedenen organisatorischen und steuerlichen Aspekte Ihrer Situation in aller Ruhe besprechen und sich konstruktives Feedback holen.
Sie können sich Ihre Fragen beantworten und sich inspirieren lassen. Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie mit Ihren Vermutungen richtigliegen oder sich auf dem Holzweg befinden. Sie lassen sich über steuerliche Risiken und mögliche Steuerfallen aufklären.
Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Wahl des richtigen Landes), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren.
Was ist das Ziel der Beratung?
Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem hinsichtlich EU-Insolvenz in England oder Irland, z.B.:
„Ich habe Steuerschulden. Werden diese restschuldbefreit?“ oder
„Ich besitze Immobilien. Was kann ich tun?“ oder
„Passt Irland überhaupt zu mir?“
Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.
Hier kommen wir ins Spiel.
Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.
Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.
Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch und riskant halte.
Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.
Zu welchen EU-Insolvenz-Sachverhalten wir Sie beraten können
So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu vielen Aspekten rund um das Thema umfassend beraten, z.B.:
Entwicklung der für Sie idealen EU-Insolvenz-Strategie
Krisenberatung, wenn die Gläubigerinsolvenz gegen Sie eröffnet wurde
Evaluierung des besten Landes für die EU-Insolvenz in Ihrem Fall
Einrichtung des Lebensmittelpunktes in Irland
Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
Strategien für die Gläubiger-Kommunikation
Beratung zu bereits laufenden Verfahren, die ins Stocken geraten sind
Hilfe bei in Irland abgelehnten Verfahren
Langfristige Vermögensplanung nach der Insolvenz
Wir kennen uns nicht nur hinsichtlich der EU-Insolvenz aus, sondern haben auch vielfältige Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Vorhaben zur steuerlichen Gestaltung, zum Beispiel in Malta, Irland und USA.
So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor
Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.
Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.
Ablauf & Kosten
Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:
Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:
1 - Buchung: Sie können bei der Buchung direkt einen Termin im Kalender von Herrn Sauerborn auswählen, der Ihnen am besten passt. Sie erhalten dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Informationen wie z.B. den Zoom-Einwahldaten.
2 - Kosten: Die Beratung kostet £600. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde.
3 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.
4 - Beschreibung des Sachverhalts: Sobald der Termin steht, kann es hilfreich sein, Ihr Anliegen oder Ihre Fragen in einer E-Mail zusammenzufassen und an uns zu senden (als Antwort auf die Buchungsbestätigung). WICHTIG: Herr Sauerborn hat keine Zeit, umfangreiche Unterlagen und Sachverhalte vor dem Gespräch zu prüfen. Das Gespräch dient einer Standortbestimmung. Eine detaillierte Analyse und Konzeption (“Fahrplan”) kann anschließend separat in Auftrag gegeben werden.
100% Zufriedenheitsgarantie
Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.