Rechtliche Grundlage der EU-Insolvenz
Wie ist die EU-Insolvenz Irland im EU-Recht verankert?
Wie ist die EU-Insolvenz überhaupt rechtlich abgesichert? Darf ich wirklich den enormen Zeitvorteil legal nutzen? Berechtigte Fragen – wir geben Ihnen Antworten.
Auf dieser Seite beziehen wir uns vor allem auf deutsche Gerichtsurteile und gesetzliche Grundlagen. Für Österreich gilt entsprechendes.
Rechtsgrundlage EU-Rechtssprechung
Die Rechtsgrundlagen der EU-Insolvenz begründen sich auf zwei Gerichtsbeschlüssen:
Den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, der die EU-Insolvenz überhaupt ermöglicht hat (EU-Ratsbeschluss, Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 - ABl. Nr. L 160 vom 30.06.2000, S. 1 (Dok. Nr. 32000 R 1346))
Später hat der Bundesgerichtshof diesen Beschluss bestätigt, und die Entschuldung eines Deutschen im europäischen Ausland für deutsche Gerichte endgültig und unmissverständlich verbindlich erklärt (BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51/00)
Die Anerkennung der EU-Insolvenz ist inzwischen längst gängiges Recht und wird insbesondere von deutschen Gerichtsvollziehern als unbedingtes Vollstreckungshindernis anerkannt.
Für das Insolvenzverfahren gilt das Recht des Staates, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Art. 4. Abs. 1 EuInsVO). Ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein irisches Gericht zuständig, gelten für das Insolvenzverfahren die irischen Insolvenzregeln (Personal Insolvency Act 2012).
Das irische Gericht ist für das Insolvenzverfahren zuständig, wenn der Kandidat sowohl den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen als auch seinen Lebensmittelpunkt in England bzw. Irland nachweisen kann.
Aufgrund der EuInsVO müssen deutsche Gerichte die Gerichtsbeschlüsse der anderen EU-Länder zur Schuldenbefreiung seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2001 bedingungslos anerkennen.
Umgekehrt darf einem deutschen Staatsbürger die Insolvenz in Irland nicht versagt werden. Der Weg zum irischen Insolvenzverfahren ist also seit dem Jahr 2001 für jeden deutschen Staatsbürger frei.
Der Grund, weswegen die Schuldenbefreiung in Irland bereits nach ca. 1 Jahr eintritt, liegt an den Entschuldungsgesetzen der Länder. Eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode wie in Deutschland ist dort nicht vorgesehen. Der Betroffene erhält die Schuldenbefreiung bereits mit dem Abschluss des einjährigen Verfahrens.
Entsprechend dieser Verordnung werden in Deutschland die Entschuldungsverfahren mit Restschuldbefreiung anerkannt, wenn die Verfahren dem deutschen Recht ähnlich sind. Dass das irische Entschuldungsrecht dem deutschen ähnlich ist, wurde wiederholt von deutschen Gerichten anerkannt.
Schwerpunkt wirtschaftlicher Interessen
Entsprechend der Beschlussfassung des Europäischen Gerichtshofes ist für jeden EU-Bürger die nationale Gerichtsbarkeit zuständig, wo der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen liegt.
Das heißt im Klartext: An dem Ort, wo Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen, befindet sich das für Sie zuständige Insolvenzgericht.
Wenn Sie sich also dem englischen bzw. irischen Insolvenzrecht unterziehen wollen, müssen Sie einen bezahlten Job in Irland nachweisen und natürlich eine Wohnung haben oder ein Zimmer und die sonst üblichen Versorgungseinrichtungen.
Nachdem der Job und alles andere eingerichtet ist, gedulden Sie sich bitte mindestens ein halbes Jahr. Nach internationalem Weltsteuerabkommen wechselt die Behördenzuständigkeit erst, nachdem man sich 178 Tage in dem neuen Land aufgehalten hat.
Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und durchlaufen die verschiedenen Interviews bei der irischen Insolvenzbehörde. Spätestens 12 Monate später erklärt das irische Gericht Sie verbindlich für alle EU-Staaten als insolvent.
Klingt einfach. Ist es auch...
... wenn man sich auskennt. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ohne Ortskenntnis und ohne Kontakte in Dublin wird schon das Anmieten einer für Ihre Zwecke geeigneten Wohnanschrift oder eine Kontoeröffnung ein nahezu unüberwindbares Hindernis sein.
Ein paar irische Insolvenzrechts-Vorschriften sollten Sie ebenfalls kennen und beachten. Selbstverständlich ist die EU-Insolvenz Irland legal. Dennoch bewegen Sie sich auf einem schmalen Grad teilweise widersprüchlicher internationaler Insolvenzvorschriften bzw. Vorschriften zu EU Insolvenzen.
All diese Risiken werden wir Ihnen abnehmen. Im Falle unserer Betreuung wird sich Ihr Aufwand auf ca. fünf persönliche Tagestermine beschränken. Den Rest erledigen wir.
So kann unsere Kanzlei Sie bei der EU-Insolvenz in Irland unterstützen
Unsere Kanzlei betreut seit 2007 Unternehmer und Freiberufler aus Deutschland und Österreich bei der EU-Insolvenz in England und Irland. Es gibt keinen schnelleren und einfacheren Weg, sich zu entschulden.
Weil wir die Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, liegt unsere Erfolgsquote bei 100%.
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, worauf die Insolvenzbehörde und Insolvenz-Richter achten und können entsprechend „zuarbeiten“, Ihr Aufwand bleibt also minimal.
Für Ihr Anliegen ist unsere Kanzlei der ideale Ansprechpartner. Der Arbeitsstil unserer Kanzlei ist zuverlässig, engagiert und fair. Aus einer Hand erhalten Sie wie auf unserer Website beschrieben alle Leistungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des irischen Insolvenzverfahrens notwendig sind.
Die meisten unserer Mandanten sind beruflich stark engagiert und legen Wert auf einen Komplettservice bei möglichst geringem Zeitaufwand, um die Privatinsolvenz so schnell wie möglich abzuwickeln und wieder Schuldenfreiheit zu erlangen.
Häufige Fragen zur EU-Insolvenz in Irland(FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt zur EU-Insolvenz in Irland beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema EU-Insolvenz auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach England oder Irland im Grundsatz vorstellen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Insolvenz? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur EU-Insolvenz zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf ein EU-Insolvenz-Verfahren zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen EU-Insolvenz in Irland sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus über 100 erfolgreichen Verfahren und mehr als 10 Jahren konkreter Beratungserfahrung in der EU-Insolvenz. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft ohne Schulden.
Die EU-Insolvenz ist die ultimative Lösung für einen finanziellen Neuanfang, auch und vor allem mit hohen Schulden. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft. Beachten Sie auch, dass die Privatinsolvenz für Schweizer Bürger einen Sonderfall darstellt und nicht dieselben Voraussetzungen bietet wie zum Beispiel Deutschland oder Österreich.