7 Jahre Armut oder ein Jahr EU-Insolvenz
Wer vor einer Insolvenz steht, hat oft einen schweren Weg zu gehen. Erst einmal ist es schon sehr schwierig sich auf zu raffen und sich selber einzugestehen, in welch aussichtsloser Situation man sich befindet. Ist man schon so weit, so hat man einen wichtigen Schritt getan. Doch wer sich für eine Insolvenz entscheidet, muss nicht unbedingt für sieben Jahre auf vieles verzichten. Mit der EU Insolvenz kann man in etwas mehr als einem Jahr genauso schuldenfrei dastehen, wie bei einer regulären Insolvenz in Deutschland, die sieben Jahre andauert.
Hintergrund dieses Verfahrens ist, dass man sich die Rechtslage im Vereinigten Königreich zu Nutze macht und somit wertvolle Zeit einsparen kann. Sei es um wieder vollständig arbeiten zu können, oder für die Familie voll da sein zu können – es gibt die verschiedensten Gründe, die ein solches verkürztes Verfahren rechtfertigen.
Die Steuerkanzlei St Matthew unterstützt ihre Klienten bei der Durchführung einer solchen EU Insolvenz. Hierbei muss ausdrücklich betont werden, dass diese Form der Insolvenz nur in manchen Fällen möglich ist. Jedoch haben wir bisher mit unseren Klienten eine hundertprozentige Erfolgsquote. Der Vorteil der EU Insolvenz liegt auf der Hand: Man spart sich wichtige Zeit und kann so bereits früher wieder wirtschaftlich aktiv werden ohne dabei gravierende Einschnitte beim Einkommen in Kauf nehmen zu müssen. Zwar gestaltet sich auch die Insolvenz in England nicht einfach, doch das Ergebnis hat bisher jeden unserer Mandanten vollstens zufrieden gestellt – die Entschuldung nach 14 Monaten.
Die Steuerkanzlei St Matthew legt Wert darauf, ihre Mandanten umfassend bereits vorab zu informieren, mögliche Ungereimtheiten zu beseitigen und den Klienten das Risiko auf zeigen zu können. Dabei arbeitet die Steuerkanzlei mit ausgewählten Rechtsberatern zusammen. Während des Insolvenzverfahren begleiten wir unsere Mandanten zu Gerichtsterminen und unterstützen Sie außerdem bei der Wohnungssuche.