Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist der letzte Schritt im Insolvenzverfahren. Daher ist für Schuldner häufig besonders wichtig, wann dieser erteilt wird. Dahingehend entsteht häufig die Frage, was eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist und wie ein Schuldner davon profitieren kann.

Vorzeitige Beendigung - Insolvenzverfahren nach 5 Jahren oder 3 Jahren beenden?

Im deutschen Insolvenzrecht hat es in den vergangenen Jahrzehnten einige Änderungen gegeben, die auch die Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz beeinflussen. Bei einer ersten Reform der Privatinsolvenz wurde die Dauer des Insolvenzverfahrens verkürzt.

Antrag auf Restschuldbefreiung nach drei Jahren stellen

Mit dieser Änderung konnte ein Insolvenzschuldner schon nach drei Jahren den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen.

Dies war aber nur möglich, wenn insgesamt 35 % der im Insolvenz-Verfahren berücksichtigten Schulden sowie die Kosten für das Insolvenzverfahren gezahlt waren.

Hatte der Schuldner nicht die geforderten 35 % der Schulden bezahlt, sondern nur die Verfahrenskosten, die für die Insolvenz angefallen waren, war eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich.

Diese Unterscheidung wurde im Jahr 2020 aufgehoben und eine Erteilung der Restschuldbefreiung ist auf Grundlage von § 300 Abs. 1 nun generell nach drei Jahren möglich. Zu beachten ist hierbei, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung nicht automatisch erfolgt. Sie muss beim Gericht beantragt werden.

Trotz kürzerem Restschuldbefreiungs-verfahren von der Irland-Insolvenz profitieren?

Vor der deutschen Insolvenzrechtsreform ermöglicht die EU-Insolvenzordnung es deutschen Schuldnern, die Insolvenz in Ländern wie Irland wesentlich schneller zu durchlaufen. Auch jetzt ist die Erteilung der Restschuldbefreiung in Irland bereits nach 12 Monaten nach Antragstellung des Schuldners möglich. Gleichwohl ist die zeitliche Differenz bei Weitem nicht mehr so ausgeprägt wie zuvor.

Daher entscheiden sich weniger Deutsche für die EU-Insolvenz auf der grünen Insel. Das Verfahren bleibt jedoch weiterhin attraktiv - und zwar aus verschiedenen Gründen.

Viele unserer Mandanten empfinden die Irland-Insolvenz als deutlich entspannter. Sie können die Wohlverhaltensphase in Irland durchlaufen, ohne sich ggf. von Gläubigern in ihrem Heimatland "gegängelt" zu fühlen. Hinzu kommt, dass ihnen der deutsche Insolvenzverwalter erspart bleibt. Statt dem Spießrutenlauf des deutschen Insolvenzverwalters ausgesetzt zu sein, können Sie nach Irland ziehen und die Insolvenz beim irischen Insolvenzgericht beantragen.

Kommen Sie hier Ihren Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase nach, erfolgt die Restschuldbefreiung nach einem Jahr nach der Insolvenzeröffnung und Sie können entspannt in eine neue Zukunft blicken. Beachten müssen Sie allerdings, dass Sie für die Privatinsolvenz in Irland auch in das Land ziehen müssen und eine entsprechende Vorbereitung notwendig ist.

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Sowohl hinsichtlich des Insolvenzverfahrens in Deutschland als des Verfahrens im EU-Kontext sollten Sie beachten, dass es auch Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gibt. Schulden, auf die dies zutrifft, sind somit auch bei vorzeitiger Restschuldbefreiung nicht abgegolten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Forderungen, die infolge von unerlaubten Handlungen entstanden sind.

Haben Sie Fragen zur Verbraucherinsolvenz in Irland, zur Restschuldbefreiung, zur Entschuldung oder zum Ablauf des Insolvenz-Verfahrens generell? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben uns auf die Beratung dahingehend spezialisiert und schon vielen Mandanten geholfen, die EU-Insolvenz in Irland erfolgreich zu durchlaufen.

 
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Durch EU-Insolvenz in Irland Schulden aus unerlaubten Handlungen loswerden?