Durch EU-Insolvenz in Irland Schulden aus unerlaubten Handlungen loswerden?

Mit dem Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens werden Sie durch die Erteilung der Restschuldbefreiung normalerweise schuldenfrei. Haben Sie allerdings Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen, werden Sie diese durch die Restschuldbefreiung nicht los.

Maßgeblich für die Ausnahme von Schulden aus unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung selbst nach Durchlaufen der Wohlverhaltensphase ist § 302 InsO (Insolvenzordnung).

Was besagt § 302 Nr. 1 InsO?

Nach § 302 Nr. 1 InsO sind die folgenden Verbindlichkeiten eines Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen:

  • Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung,

  • Verbindlichkeiten aus rückständigem gesetzlichem Unterhalt (der vom Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde),

  • Verbindlichkeiten aus einer Steuerstraftat (im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung).

Weitere Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Nach § 302 Nr. 2 und 3 sind zudem Geldstrafen sowie Verbindlichkeiten aus zinslosen Krediten, die der Schuldner zur Begleichung von Kosten des Insolvenzverfahrens genutzt hat, von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Was ist eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung?

Mit einer unerlaubten Handlung wird das rechtswidrige Verhalten eines Menschen bezeichnet, und zwar dann, wenn es zugleich schuldhaft ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand einen anderen Menschen absichtlich verletzt oder aber dessen Eigentum schädigt.

Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

Wegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann man zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld verurteilt werden. Dieser Schadensersatzanspruch wird zu Schulden, die nicht mit der Restschuldbefreiung abgegolten werden.

Hintergrund ist, dass ein Schuldner durch die Privatinsolvenz keine Vorteile erhalten soll, wenn Forderungen aus unerlaubter Handlung bestehen. Allerdings können andere Schulden, die daraus entstehen, durchaus Bestandteil der Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensperiode sein, beispielsweise Prozessschulden.

Wann Sie Widerspruch gegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einlegen können

Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn Sie hierfür tatsächlich verurteilt wurden. Behauptet ein Gläubiger einen solchen Rechtsgrund bei einer Forderungsanmeldung, es liegt aber keine Verurteilung vor, können Sie in diesem Zusammenhang Widerspruch einlegen. Achten Sie beim Widerspruch unbedingt auf die Fristen, die der Gesetzgeber hierfür vorsieht.

Befreiung von der Restschuldbefreiung in Irland nutzen?

Bei der EU-Insolvenz in Irland ist es dem örtlichen Insolvenzgericht schon allein aus sprachlichen, aber auch aus zeitlichen Gründen, nicht möglich, jede einzelne Verbindlichkeit zu prüfen. Daher finden sich im Internet mitunter Behauptungen, denen zufolge Schulden aus unerlaubter Handlung durch eine EU-Insolvenz abgegolten werden können.

Dies ist allerdings nicht der Fall, denn selbst wenn das Insolvenzgericht in Irland die Restschuldbefreiung erteilt, erfolgt deren Anerkennung nach deutschem Insolvenzrecht nicht. Der Gläubiger muss den Titel nicht aufgeben und Sie können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Forderung aus unerlaubter Handlung dann trotz der in Irland durchlaufenen Insolvenz nicht vermeiden.

Andere Vorteile vom EU-Insolvenzrecht

Das bedeutet, dass Sie mit der EU-Insolvenz in Irland wirklich nur Schulden loswerden, die auch bei Durchlaufen der Insolvenz in Ihrem EU-Heimatland abgegolten sind. Der große Vorteil der Irlandinsolvenz ist jedoch, dass Sie diese in kürzerer Zeit durchlaufen und Sie damit dem Insolvenzverwalter in Deutschland entgehen.

Möchten sie mehr zum Insolvenzverfahren wissen oder mit uns erörtern, ob eine EU-Insolvenz für Ihren persönlichen Fall geeignet ist? Dann kommen Sie gern mit uns ins Gespräch!

 
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