Schufa löscht Schulden künftig schneller

Informationen über die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren hat die Schufa bisher jahrelang gespeichert. Selbst wer eine Privatinsolvenz hinter sich hatte, blieb in Auskunftsdateien demnach noch als ehemaliger Schuldner „markiert“. Das soll sich jetzt ändern, denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge muss die Schufa diese Daten nun schneller löschen.

Einträge drei Jahre nach Verbraucherinsolvenz gespeichert

Jemand, der eine Privatinsolvenz durchlaufen hat, erhält nach dessen Abschluss die Restschuldbefreiung. Diese wird in einem amtlichen Portal veröffentlicht und ist als Information sechs Monate lang verfügbar. Bisher war es so, dass die Schufa die mit den Privatinsolvenzen verbundene Restschuldbefreiung jedoch keineswegs nur sechs Monate gespeichert hat, sondern bis zu drei Jahre lang. Dies wirkt sich auf den Schufa-Score aus und es kann sein, dass Sie deshalb keinen Kredit aufnehmen können - und das obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Durchlaufen von Privatinsolvenzen offiziell schuldenfrei sind, zumindest was die mit dieser Insolvenz verbundenen Schulden angeht. Diese Schufa-Einträge müssen nun jedoch bereits nach sechs Monaten gelöscht werden. Die Schufa löscht auch die Restschuldbefreiung also dann, wenn sie auch in den amtlichen Verzeichnissen nicht mehr erscheint.

Schufa reagiert auf Gesetzesänderungen

Zur erlaubten Speicherdauer der Schufa-Einträge zur Restschuldbefreiung sollte eigentlich der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen. Ende März setzte dieser jedoch das Verfahren aus. Der Grund: Seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Ob die Daten bei der Schufa drei Jahre lang gespeichert werden dürfen oder diese Frist den neuen Datenschutzvorschriften zuwiderläuft, unterliegt derzeit der Prüfung des Europäischen Gerichtshofs. Solange das Verfahren läuft, ist das Verfahren des BGH ausgesetzt.

Die Schufa selbst hat auf eine Entscheidung dahingehend jedoch nicht gewartet, sondern nun reagiert. Das bedeutet, die Schufa löscht Schulden nach sechs Monaten und nicht mehr, wie bislang, nach drei Jahren.

Diese Folgen hat die schnellere Löschung der Einträge

Wie die Schufa selbst gegenüber der Presse erklärte, kann sich die schnellere Löschung der Einträge deutlich auf das Leben nach der Privatinsolvenz auswirken. Ein Verbraucher mit einem derartigen Eintrag könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, aber es sei mitunter auch schwierig, eine Wohnung neu mieten zu können.

Durch die verkürzte Speicherdauer hat sich somit schlagartig die Bonität vieler betroffener Verbraucher verbessert und mit ihr ihre Kreditwürdigkeit.

In diesen Fällen ist die Speicherdauer länger als sechs Monate

Nicht in jedem Fall jedoch erfolgt eine Löschung der Anträge nach sechs Monaten. Diese neue Frist, so die Schufa, gilt nur für die mit der Restschuldbefreiung verbundenen Schulden. Wer Neuschulden hat, die nicht durch die Privatinsolvenz gedeckt waren, sondern die danach entstanden sind, muss weiterhin von einem Eintrag der Schulden bei der Schufa ausgehen.

Neue Speicherdauer auch für EU-Insolvenz relevant

Die neue Speicherdauer ist nicht nur für die Verbraucherinsolvenz in Deutschland von Belang. Auch, wer eine EU-Insolvenz durchlaufen hat, hat auf die Löschung der damit verbundenen Schulden nach sechs Monaten Anspruch. Für die Irland-Insolvenz bedeutet dies, dass Sie damit nun noch schneller wirklich ganz neu durchstarten können! Haben Sie eine Frage zum Verfahren oder wollen Sie wissen, ob eine Privatinsolvenz in Irland für Sie persönlich geeignet ist, sind wir im Rahmen einer Beratung gern für Sie verfügbar!

 
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Durch EU-Insolvenz in Irland Schulden aus unerlaubten Handlungen loswerden?

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EU-Insolvenz in Irland: Insolvenz ohne Insolvenzverwalter