Insolvenz in Deutschland
Wer in Deutschland unternehmerisch tätig ist und in Zahlungsverzug gerät, der kann durch einen rechtzeitig eingereichten Antrag beim zuständigen Amtsgericht, das Insolvenzverfahren beantragen. Selbständige sowie natürliche Personen haben somit die Möglichkeit, nach Zustimmung des Gerichts und erfolgreicher Durchführung des Verfahrens, in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen, die sich nach Antragstellung des Insolvenzverfahrens nach 6 Jahren der Wohlverhaltensphase erfolgt. Für den Schuldner ist es dabei wichtig zu beachten, dass neben dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren auch ein separater Antrag auf die nachfolgende Restschuldbefreiung erfolgen muss.
Das ganze Verfahren ist sehr komplex und für den Ottonormalverbraucher oft verwirrend. Es ist daher ratsam, eine fachliche Beratung auf diesem Gebiet in Anspruch zu nehmen. Für natürliche Personen, deren Schulden häufig durch ein Verbrauerinsolvenzverfahren geregelt werden, stehen zahlreiche kostenlose Beratungsstellen karitativer Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung. Die Arbeiterwohlfahrt hat sich diesem Thema mit recht gut ausgebildeten Schuldenberatern ins Bild gerückt. Diese beraten und helfen über die doch nervenaufreibende Zeit hinaus. In diesen 6 Jahren der Wohlverhaltensphase, wie der Zeitraum im nicht selten verwirrenden Amtsdeutsch genannt wird, hat der Schuldner jedoch wichtige Regeln zu beachten. Zunächst muss einen Teil seines Gehaltes, der über die Pfändungsgrenze hinaus geht, an einen vom Gericht bestimmten Treuhändler abgeben werden, der diesen verwaltet und an die vorab ermittelten Gläubiger verteilt. Jeden Umzug und jede Änderung, die sich in seinem privaten Umfeld ereignet muss der Schuldner umgehend den zuständigen Behörden mitteilen. Dies gilt auch für etwaige finanzielle Ausgaben.
Viele Schuldner leiden unter dieser „Überwachung“ und fühlen sich oftmals als Mensch zweiter Klasse, deren Zeitraum von insgesamt 6 Jahren nicht gerade unerheblich ist.
Wer jedoch den Mut zum Risiko hat und seine Schulden schneller loswerden möchte, der kann durch ein Insolvenzverfahren im benachbarten England in bereits kürzester Zeit schuldenfrei sein. Hierzu ist es jedoch erforderlich seinen Wohnsitz und das komplette Arbeitsumfeld nach England zu verlegen. Die britischen Behörden prüfen genau nach, ob der deutsche Schuldner auch wirklich und in ganzem Sinne, seinen Lebensmittelpunkt ins Königreich verlegt hat. Die Wohlverhaltensphase beträgt im England gerade einmal 18 Monate. In vielen Fällen erfolgt die Restbefreiung jedoch bereits schon vor Ablauf dieser Frist. Die Regelung der Einkommenspfändungsgrenzen ist ebenfalls weitaus flexibler, als in deutschen Landen. Hier hat der Treuhändler die Möglichkeit, je nach individuellem Fall, die Pfändungsgrenze festzulegen, wobei in Deutschland diese bereits gesetzlich festgelegt ist.
Sollte man sich für ein Insolvenzverfahren in England entscheiden ist es jedoch ebenfalls unerlässlich sich Hilfe beiseite zu holen. Die deutsche Steuerkanzlei St Matthew in London ist hier genau der richtige Ansprechpartner. Mit der nötigen Sachkenntnis, deutschsprachigem Personal und einer individuellen Betreuung des Schuldners während des ganzen Prozesses bietet die Kanzlei einen Service wie kaum ein anderer Dienstleister in diesem Bereich. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine Beratung zur Verfügung, wenn Sie aus der Schweiz oder Österreich kommen.