Privatinsolvenz in Irland – der Ablauf des Verfahrens

Wer sich entscheidet, sich durch eine Privatinsolvenz (gerichtliche Schuldenregulierung bei Zahlungsunfähigkeit) von seinen Schulden zu befreien, hat meistens den schwersten und wichtigsten Schritt in die richtige Richtung getan. Dennoch gilt es, erst noch das Insolvenzverfahren zu durchlaufen, bevor man völlig unbelastet und schuldenfrei in eine neue Zukunft blicken kann.

Privatinsolvenz Deutschland versus Irland

In Deutschland ist im Jahr 2020 eine Rechtsänderung eingetreten. Hier dauert eine Privatinsolvenz nun nur noch drei Jahre. Damit ist für das Insolvenzverfahren die Dauer im Vergleich jedoch immer noch dreimal so lang wie in Irland, wo die Verbraucherinsolvenz nur 12 Monate beträgt.

Vorteile der Privatinsolvenz in Irland

Wer sich daher dafür entschieden hat, seinen Wohnsitz (dauerhaft) nach Irland zu verlegen, erlangt dort also schon nach zwölf Monaten eine Restschuldbefreiung. Bei einer Insolvenz ist diese kürzere Dauer von einem statt drei Jahren nach wie vor für viele Menschen attraktiv.

Vor allem aber ist die Privatinsolvenz in Irland für Privatpersonen geeignet, die sich ohnehin vorstellen können, hier wirklich zu leben. Nachteile dagegen bringt die EU-Insolvenz in dem Land jedoch, wenn Sie eigentlich nicht in Irland leben möchten. Dann macht es sicherlich mehr Sinn, das Privatinsolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland zu wählen.

Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

In einer Schuldensituation ist es besonders wichtig, sich nicht nur mit dem Thema Insolvenz, sondern auch mit dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens, mit der Wohlverhaltensperiode und den nötigen Schritten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auseinanderzusetzen. Umso wichtiger die Frage: Wie schaut bei einem privat Insolvenzverfahren der Ablauf aus?

Insolvenz in Irland erklären

Das eigentliche Privatinsolvenzverfahren ist in Irland gar nicht so anders als in Deutschland. Wichtig ist jedoch, dass man vor den ersten Schritten des Insolvenzverfahrens bereits eine Zeitlang in Irland gelebt haben muss. Als erstes muss der irische Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht werden.

Für den Insolvenzantrag sind eine ganze Reihe an Dokumenten und Formularen vonseiten des Schuldners notwendig, darunter verschiedene Formulare und eidesstattliche Erklärungen. Unter anderem müssen Sie genau angeben, welches Vermögen Sie haben und wie hoch Ihr Schuldenberg ist.

Hilfe beim Stellen vom Antrag und dem Auflisten der Schulden

Bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente für den Insolvenzantrag können Sie sich natürlich professionelle Hilfe suchen. Damit gehen Sie sicher, alles formgerecht auszufüllen. Ein Experte für das Insolvenzverfahren in Irland erkennt zudem, ob Sie alle nötigen Unterlagen haben.

Die Einreichung es Insolvenzantrages dagegen sollten Sie selbst übernehmen. Es wirft ansonsten kein gutes Licht auf Sie, wenn Sie Schulden haben, aber vor dem Insolvenzgericht mit einem Anwalt erscheinen können. Die Erteilung der Restschuldbefreiung sollen Sie damit besser nicht gefährden.

Gerichtliche Anhörung und Interview mit dem Official Assignee

Nach der Antragstellung erfolgt die gerichtliche Anhörung beim Insolvenzrichter. Sie werden außerdem Interviews mit einem Beamten der irischen Insolvenzbehörde führen, dem sogenannten Official Assignee. Dieser ist mit dem deutschen Insolvenzverwalter zu vergleichen.

Die Bedeutung des Lebensmittelpunkts für die Privatinsolvenz

Der Richter muss unter anderem abklären, ob Sie tatsächlich alle Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren bzw. eine Restschuldbefreiung in Irland erfüllen. Gläubiger werden sicherlich versuchen nachzuweisen, dass Sie für das Verfahren in Irland nicht geeignet sind. Ein wichtiger Punkt spielt dabei die Frage, ob Sie tatsächlich Ihren Wohnsitz beziehungsweise Ihren Schwerpunkt der Wirtschaftsinteressen, das Center of Main Interest (COMI) in Irland haben. Sollte sich dies nicht bestätigen, kommen Sie nach irischem Recht nicht für das Privatinsolvenzverfahren in Irland in Frage.

Beginn der Wohlverhaltensphase

Haben Sie diese Schritte erfolgreich durchlaufen, beginnt offiziell das Insolvenzverfahren. Der Official Assignee kümmert sich um die Feststellung der Verbindlichkeiten und setzt sich mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Gegebenenfalls gehen Sie Zahlungsverpflichtungen in geringer Höhe ein, die für drei Jahre gelten, also auch über die Restschuldbefreiung hinaus. Dies sind jedoch Beträge, die sehr gering sind, denn es ist ja davon auszugehen, dass Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Gläubigern große Summen zu zahlen.

Restschuldbefreiung nach nur einem Jahr

Wenn es kein Vermögen gibt, das zur Tilgung der Schulden an die Gläubiger verteilt werden kann, verläuft die Wohlverhaltensphase ruhig ab. Wenn Sie sich an die Regeln halten und nicht als Verbraucher auf großem Fuß leben, wird das Verfahren eingestellt.

Nach einem Jahr ab dem Moment, in dem Sie sich offiziell vor dem Insolvenzgericht als bankrott erklärt haben, erfolgt die Erteilung der Restschuldbefreiung. Sie sind nun kein Schuldner mehr und können einer neuen Zukunft in Schuldenfreiheit entgegensehen.

Wenn das irische Privatinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt oder Sie individuelle Insolvenz Irland Erfahrungen suchen, können Sie sich gern jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits vielen Mandanten aus der Europäischen Union auf diesem Weg zur Seite gestanden und zu einem Neustart verholfen. Auch wenn Sie sich für die englische Privatinsolvenz interessieren, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Leben Sie (noch) nicht in Irland und möchten wissen, welche weiteren Schritte für die Privatinsolvenz in Irland erforderlich sind, finden Sie auch in unserem Artikel zum Insolvenzverfahren nähere Informationen.

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, haben wir hier Informationen für Sie zusammengefasst.

 
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