Neuigkeiten zur EU-Insolvenz 2017: Von Insolvenzplan bis Brexit

Die EU-Insolvenz in England ist ein sicheres und erprobtes Verfahren, um sich innerhalb von 18 Monaten zu entschulden - bei voller Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich (EU-Recht macht’s möglich).

Folgende Änderungen haben sich bezüglich der EU-Insolvenz in der jüngsten Vergangenheit ergeben, die für alle Mandanten, die eine EU-Insolvenz erwägen, in ihre Planung miteinbezogen werden sollten:

Neues deutsches Insolvenzrecht und Insolvenzplan

Beim Insolvenzplan stellt Ihren Gläubigern ein fremder Dritter (z.B. ein Familienmitglied) unmittelbar nach Eröffnung des deutschen Privatinsolvenzverfahrens eine bestimmte Summe in Aussicht. Üblicherweise reichen auch bei hohen Schulden schon €10.000 bis €20.000 aus, um die Gläubiger zu befrieden. Können Sie zeigen, dass die Gläubiger mit dieser Einmalzahlung mehr erhalten, als sie im herkömmlichen Verfahren erzielen würden und stimmt eine einfache Mehrheit der bei Gericht anwesenden Gläubiger der Zahlung zu, wird diese vom Gericht akzeptiert.

Innerhalb von zwei Wochen werden die Gläubiger bezahlt und Ihr Insolvenzverfahren ist beendet. Wir raten allen Schuldnern, für die eine Privatinsolvenz in Deutschland in Frage kommt, die Option Insolvenzplan mit ihrem Anwalt zu besprechen.

Online-Abgabe des Antrages und Wegfall der gerichtlichen Anhörung in England

Seit Sommer 2016 gibt es beim Insolvenzverfahren in England keine gerichtliche Anhörung mehr - wenigstens nicht im Regelfall. Der Antrag wird nun außerdem komplett online eingereicht, inklusive aller Anlagen.

Dies bedeutet zunächst eine enorme Zeitersparnis von rund drei Monaten, denn so lange musste der Schuldner davor auf den Gerichtstermin warten. Nun beginnt die Insolvenzbehörde sofort nach der Online-Abgabe mit der Bearbeitung.

Auch psychisch ist man als Schuldner nun weniger belastet: Für viele Mandanten stellte die Aussicht auf die gerichtliche Anhörung eine enorme Stresssituation dar, ähnlich wie ein drohender gerichtlicher Scheidungstermin. Daher ist die Erleichterung allgemein groß, dass keine Anhörung mehr notwendig ist.

EU-Insolvenz in Irland

Der Gesetzgeber in Irland hat Anfang 2016 das englische einjährige Insolvenzverfahren praktisch 1:1 übernommen. Seit 2016 können EU-Bürger somit den Lebensmittelpunkt nach Irland verlegen und dort das Verfahren durchlaufen.

Gerade im Hinblick auf Brexit und daraus resultierende Unsicherheiten zum englischen Verfahren, kann die EU-Insolvenz in Irland eine interessante Alternative sein. Auf unserer Seite zur EU-Insolvenz in Irland erfahren Sie mehr zum irischen Verfahren. Auf einer weiteren Seite stellen wir auch die Unterschiede zwischen England und Irland allgemein und im Hinblick auf das Insolvenzverfahren vor.

Brexit und die Folgen für die EU Insolvenz

Am 29. März 2017 hat die britische Regierung offiziell den Antrag auf den Austritt Großbritanniens aus der EU in Brüssel gestellt.

Unklar ist, wie sich Brexit auf die EU-Insolvenz in England auswirken wird. Bis auf Weiteres dürfte sich nichts ändern und daher empfehlen wir das Verfahren in England weiterhin uneingeschränkt. Den englischen Gerichten sind keinerlei Limitationen hinsichtlich des Verfahrens für EU-Bürger bekannt.

Allerdings sieht es so aus, als hätten EU-Bürger, die nach dem 29.03.2017 ins UK umziehen nur bis zum EU-Austritt des UK ein Bleiberecht. Denkbar wäre also eine Situation, in welcher ein EU-Bürger das Verfahren in England durchläuft und dann das Land vorzeitig verlassen muss.

Wenn Sie sich für die EU-Insolvenz interessieren und Fragen haben

Unsere Kanzlei betreut das Verfahren in England bereit seit 2007 und in Irland seit 2016. Wir haben über 100 Mandanten mit insgesamt über 250 Millionen Euro Schulden geholfen, sich in Rekordschnelle in England zu entschulden und im Vergleich zum heimischen Insolvenzverfahren Jahre zu sparen.

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema EU-Insolvenz in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Finden Sie Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Hier gelangen Sie zu unseren ausführlichen Seiten zur EU-Insolvenz in England und Irland

 
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Privatinsolvenz in Irland – der Ablauf des Verfahrens

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Intensivschulung: So meistern Sie das englische Insolvenzverfahren