Kontopfändung - Folgen und Vermeidung
Die Kontopfändung ist ein Thema, das sicherlich jeden Schuldner irgendwann umtreibt. Besonders brisant ist sie vor dem Eintritt in eine Privatinsolvenz. Doch auch nach der Restschuldbefreiung kann sie noch Fragen aufwerfen.
Die Kontopfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme
Ebenso wie die Lohnpfändung ist die Kontopfändung ist eine Maßnahme, mit der Gläubiger an das Geld von Schuldnern gelangen. Auch wenn der Zugriff auf das Konto dabei nicht angekündigt wird, ganz aus heiterem Himmel kommt er meist nicht.
Für Kontopfändungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören ein vollstreckbarer Titel sowie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch den Gerichtsvollzieher zugestellt worden, im Fall der Kontopfändung an die Bank, so kann die Pfändung erfolgen.
Die Folgen der Kontopfändung
Welche Folgen die Kontopfändung hat, hängt von mehreren Faktoren und vom Guthaben, das sich auf dem Konto befindet, ab. Nehmen wir an, ein Schuldner hat ein Guthaben von 10.000 EUR auf dem Konto. Beim Gläubiger hat er Schulden in Höhe von 8.000 EUR. Die Bank zieht im Rahmen der Kontopfändung als Maßnahme zur Zwangsvollstreckung 8.000 EUR vom Konto an den Gläubiger ab. Über den restlichen Betrag kann der Schuldner verfügen.
Anderes verhält es sich im folgenden Fall: Der Schuldner hat ein Guthaben von 2.000 EUR auf dem Konto. Der Gläubiger hat eine Forderung von 5.000 EUR. Dann zieht die Bank vom Konto 2.000 EUR ab und überweist es an den Gläubiger.
Bei weiteren Zahlungseingängen sind diese vor dem Zugriff des Kontoinhabers gesperrt und werden so lange an den Gläubiger überwiesen, bis die Schulden getilgt sind. Gibt es beispielsweise ein Einkommen, das regelmäßig auf dem Konto eingeht, könnte der Schuldner hierauf nicht zugreifen, bis nicht die Schulden beim betreffenden Gläubiger gezahlt sind und auch keine Überweisungen tätigen.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten
Damit der Kontoinhaber auch bei einer Kontopfändung nicht in seiner Existenz bedroht und zumindest einen Schutz hinsichtlich gewisser Freibeträge genießt, gibt es Möglichkeiten, sich vor einer Kontopfändung zumindest teilweise zu schützen.
Zu diesem Zwecke gibt es das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Mit dem Pfändungsschutzkonto bleibt immer ein bestimmter Betrag an Geld auf dem Girokonto, kann also nicht gepfändet werden. Dieser sogenannte Basisfreibetrag wird in jedem Jahr neu berechnet. Bis zu dieser Höhe besteht bei also Pfändungsschutz und das Geld kann nicht zur Tilgung von Schulden bei Gläubigern gepfändet werden.
Kontopfändung bei Privatinsolvenz
Eine Kontopfändung im beschriebenen Sinne ist als Einzel-Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur Befriedigung von Verbindlichkeiten eines Gläubigers nicht mehr möglich. Dennoch haben Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse Folgen für die Privatinsolvenz. Liegen sie vor, kann der Insolvenzverwalter auf das davon betroffene Bankguthaben beispielsweise nicht automatisch zugreifen.
Er kann es nur dann zur Befriedigung der Insolvenzmasse nutzen, wenn der Gläubiger eine Erklärung abgibt, mit der er darauf verzichtet, seine Rechte aus dem entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss geltend zu machen.
Während einer Insolvenz findet natürlich auch die Pfändung von Vermögen statt. Pfändungsschutz besteht dabei auch hier bis zu bestimmten Freigrenzen, im Rahmen der EU-Insolvenz gehört allerdings zu den Bedingungen, dass Sie vermögenlos sind.
Ist das Geld auch nach der Privatinsolvenz noch pfändbar?
Haben Sie eine Privatinsolvenz oder auch eine EU-Insolvenz durchlaufen, ist eine Kontopfändung nicht zulässig, sofern die betreffenden Schulden Teil der Insolvenzmasse waren. Anders verhält es sich natürlich, sollte es sich um neue Schulden handeln. Hinzu kommt, dass es Schulden gibt, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sein können. Dies können beispielsweise Schulden sein, die infolge von strafbaren Handlungen entstanden sind.
Zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie der Kontopfändung empfiehlt es sich, in jedem Fall rechtzeitig eine rechtliche Beratung oder auch eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie nach einem Weg aus der Schuldenfalle und kommt für Sie eine EU-Insolvenz infrage, stehen wir Ihnen für Informationen und individuelle Auskünfte jederzeit zur Verfügung.